Entschuldigungen

Feuerwehr-Reglement (Auszug Art. 61)
Als Entschuldigungen gelten:

Schwere Krankheit, Unfall und Todesfall in der Familie. Die Feuerwehrkommission kann zur Begründung der Absenz ein ärztliches Zeugnis oder eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.

Abwesenheit im Militärdienst oder Zivilschutz

Mehrtägige Ortsabwesenheit

Arbeit gilt nicht als Entschuldigungsgrund. Über Ausnahmefälle entscheidet die Feuerwehrkommission.

Entschuldigungen sind dem Kommandanten schriftlich unter Verwendung des vorgedruckten Entschuldigungs-Formulars oder mit dem Online - Formular bis spätestens 3 Tage nach dem betreffenden Dienst einzureichen.

Online - Entschuldigung
Wichtig:
Es müssen alle Felder ausgefüllt werden, sonst gilt es als unentschuldigt und es wird gebüsst.


Vorname
 
Nachname
 
Einteilung
 
E-Mail
 
Übung und Datum
 
Grund der Enschuldigung

   Krankheit/Unfall
 
   Ferien / Ausland
 
   Arbeit / Kurse
 
Nachricht
 

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