Feuerwehr-Reglement (Auszug Art. 61)
Als Entschuldigungen gelten:
Schwere Krankheit, Unfall und Todesfall in der Familie. Die Feuerwehrkommission kann zur Begründung der Absenz ein ärztliches Zeugnis oder eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen.
Abwesenheit im Militärdienst oder Zivilschutz
Mehrtägige Ortsabwesenheit
Arbeit gilt nicht als Entschuldigungsgrund. Über Ausnahmefälle entscheidet die Feuerwehrkommission.
Entschuldigungen sind dem Kommandanten schriftlich unter Verwendung des vorgedruckten Entschuldigungs-Formulars oder mit dem Online - Formular bis spätestens 3 Tage nach dem betreffenden Dienst einzureichen.
Online - Entschuldigung
Wichtig: Es müssen alle Felder ausgefüllt werden, sonst gilt es als unentschuldigt und es wird gebüsst.